Brandschutz- und Ersthelfer

Ziel: Den Teilnehmern wird grundsätzliche Kenntnis über erforderliche Maßnahmen in Notfallsituationen anhand anerkannter Standards, praxisnah und in praktischer Anwendung vermittelt.

Grundausbildung Ersthelfer

  •  eigene Sicherheit/eigenes Schutzverhalten; z.B. Absichern einer Unfallstelle vornehmen können
  • den Notruf absetzen können
  • Rettung aus einem Gefahrenbereich inklusive Straßenverkehr kennen
  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung und zum Wärmeerhalt durchführen können
  • die Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln durchführen und bei
  • Besonderheiten (Fremdkörper in Wunden, Nasenbluten, Amputationsverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen) die ggf. notwendigen ergänzenden Maßnahmen ergreifen können
  • bedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen können
  • Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen durchführen können
  • die Kontrolle des Bewusstseins durchführen können und Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
  • die Kontrolle der Atmung durchführen können und Gefahren bei Atemstillstand kennen
  • die Seitenlage durchführen können
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen können
  • den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) kennen
  • die Helmabnahme beim bewusstlosen Motorradfahrer kennen
  • hirnbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Schlaganfall und Krampfanfall durchführen können
  • Atemstörungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Atemwegsverlegungen und Asthma bronchiale durchführen können
  • kreislaufbedingte Störungen erkennen und entsprechende Maßnahmen bei Herzinfarkt und Stromunfällen durchführen können
  • Temperaturbedingte Störungen erkennen und versorgen können

Grundausbildung Brandschutzhelfer
1. Grundlagen im Brandschutz:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C

2. Brandschutzunterweisung:

  • Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

Praxis:

  • Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
  • Löschtaktik bei Löschversuchen
  • Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Staatliche Förderung:

100% Fördermöglichkeit
z. B. über Bildungsgutschein Bildungscheck, Länderförderung, Bildungsurlaub, BfD (Bundeswehr)

Orte:
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