Bau dir deine/n Sicherheitsmitarbeiter:in
Alle Bausteine sind frei wählbar und durch die Agentur für Arbeit förderfähig.
Sicherheitsmitarbeiter:innen arbeiten in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen.
Je nach Einsatzgebiet gibt es andere Anforderungen die Security – Mitarbeitende, die sie erfüllen sollten, um für Schutz und Sicherheit zu sorgen
Je nach Sicherheitsdienst und Unternehmung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit an, Ihr Personal passgenau für den gewünschten Einsatzbereich auszubilden.
Dies realisieren wir durch unser Bausteinsystem indem Sie sich die entsprechenden Module auswählen können, in denen Ihre Mitarberiter:innen qualifiziert werden bzw. für neue Einsatzgebiete vorbereitet.
Wie könnte das Aussehen!?
Gerne können Sie im Folgenden sich verschiedene Berufsbilder und eine mögliche Zusammensetzung anschauen und direkt buchen oder sich die passenden Bausteine für Ihr Vorhaben auswählen und sich ein Angebot erstellen lassen.
Frauen und ältere Personen sind ebenfalls in der Sicherheitsbranche willkommen! Besonders bei Personenkontrollen sind weibliche Sicherheitsmitarbeiter wichtig.
Bausteine
Individuell passend werden fachliche und berufsspezifische Kenntnisse für Sicherheitsmitarbeiter:innen vermittelt. Im Fokus steht, dass fachtheoretisch bzw. fachpraktisch ein Überblick über das Arbeiten im Sicherheitsdienst und im Sicherheitsgewerbe gegeben wird. Ebenfalls wird ein Ausblick erarbeitete über relevante und zukünftige Themen. Am Ende des Moduls wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO an der IHK abgelegt. Dieser Baustein eignet sich ebenfalls gut für den Einstieg als Quereinsteiger bzw. Fachfremder.
Dieser Baustein umfasst die Aufgaben des „Werkschutzes“. Er baut entweder auf dem 1. Baustein auf, sofern die oder der Teilnehmende nicht bereits Berufserfahrung als Security – Mitarbeiter:in hat. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die ein Arbeiten im Werkschutz ermöglichen. Das beinhaltet, dass eine Gefahrenabwehr im Unternehmen, Schäden vom Betrieb und seiner Mitarbeiter:innen fernzuhalten und dass das Sichern der Ordnung von der oder dem Sicherheitsmitarbeiter:in erwartet werden kann. Dieses Modul endet mit dem Ablegen der Prüfung bei der IHK zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
Dieser Baustein soll die oder den Sicherheitsmitarbeiter:in dazu befähigen im Unternehmen für Sicherheit zu sorgen. Dazu gehört ebenfalls das gekonnte Kommunizieren von Sicherheitsanweisungen an die Mitarbeiter:innen der Betriebsstätte. Ebenfalls werden sicherheitsrelevante Helfertätigkeiten vermittelt, sowie der richtige Umgang in extremen oder Gefahrensituationen.
In diesem Baustein werden die Teilnehmenden dazu befähigt, dass Sie sowohl Personen als auch Fahrzeuge bei Ein- und Ausfahrt fachgerecht kontrollieren können. Dazu gehört zum einen das Erlenen der rechtlichen Aspekte, dem korrekten Auftreten und dem richtigen Umgang bei der Personen- und Fahrzeugkontrolle als Sicherheitmitarbeiter:in.
Nach Abschluss dieses Bausteines sind die zukünftigen Sicherheitsmitarbeiter:innen dazu in der Lage Gepäckprüfanlagen zu betätigen. Sie sind anschließend befugt beim Security – Check Geräte zu bedienen die auf Basis von moderner Technik Gegenstände durchleuchten. Des Weiteren werden sie im gekonnten Umgang bei Überprüfungen und Durchsuchungen geschult.
Als Mitarbeiter:in eines Sicherheitsdienstes ist die richtige Kommunikation das A und O. Dieser Baustein legt den Fokus explizit darauf. Dies ist vor allem wichtig für Security – Jobs, denn das passende Auftreten im Dienstleistungssektor „Sicherheit“ ist bedeutend bei der Abwehr von Gefahren und dem Beruhigen und Erfassen von bedrohlichen Situationen.
Dieser Baustein soll Sicherheitsmitarbeiter:innen auf den Arbeitsalltag in einem Sicherheitsdienst am Flughafen vorbereiten. Dazu gehört die fachliche Kenntnisvermittlung, welche sehr umfangend ist und vom Eingreifen in die Zivilluftfahrt bis hin zur gerechten Nutzung von spezieller Technik. Neben der theoretischen Vermittlung relevanter Inhalte, wird natürlich auch der praktische Umgang vermittelt, welcher in einer betrieblichen Erprobung an einem Flughafen gefestigt wird. Die Beendigung des Bausteines wird durch eine Prüfung bei der Bundespolizei. Anschließen können Zusammenarbeiten in der Sicherheit bei reglementierten Beauftragten, Lieferanten und Luftfahrtunternehmen angenommen möglich werden.
Dieser Baustein dient sehr als Vorbereitung auf den Objektschutz, wenn zum Beispiel Quereinsteiger einen Job in der Branche „Sicherheit“ anstrebt. Inhalte, die vermittelt werden, sind unter anderem die Begehung, Erschließung und Beobachtung von Objekten und Immobilien, erlernen gekonnter Kommunikation zu Objektfremden, Erkennen von Gefahren und objektbezogene Serviceleistungen. Dieser Baustein ist sehr praxisfokussiert.
In diesem Baustein werden Teilnehmenden zunächst die Grundlagen für sicherheitstechnische Geräte und Anlagen vermittelt. In diesem Baustein kann zudem auf die Zusammensetzung der Technik eingegangen werden, sodass ein zügiger anschließender Arbeitseinsatz möglich ist. Zudem wird die Digitalisierung im Sicherheitsgewerbe thematisiert, worunter Facial Recognition Systems, Cybersicherheit und der Einsatz von Divises fällt. Dies dient nicht nur zum nachhaltigen Strukturwandel der Unternehmung, sondern eröffnet Möglichkeiten im Ausbau von Fernmeldeketten.
Ziel dieses Bausteines ist es, dass die Teilnehmenden bei einem Praxispartner bzw. durch Mentoren einen realen Einblick in das Arbeits- und Berufsfeld einer/s Sicherheitsmitarbeitenden bekommt. Zudem wird durch die begleitenden Anleitenden bzw. Betreuenden eine entsprechende Eignung festgestellt oder ausgeschlossen. Dies ist hilfreich bei der Planung des weiteren Werdegangs als Mitarbeiter im Sicherheitsbereich.
-Individuell auf den berufsspezifischen Bereich der oder des Sicherheitsmitarbeiter:in am Flughafen wird auf relevante und Kenntnisse und Fertigkeiten eingegangen. Dabei werden die aktuellen Thematiken der Sicherheit im Luftsicherheitsbereich und am Flughafen anhand von praktischen Übungen und fachtheoretischer Wissensvermittlung der und den Teilnehmenden nahe gebracht. Dazu gehören ebenfalls rechtliche Aspekte, als auch Einweisungen in Sicherheitstechniken und Grundlagen bestimmter Kontrollvorgänge.
Damit Sicherheitsmitarbeiter:innen in dem Frachtbereich an Flughäfen eingesetzte werden können, benötigen diese eine spezielle qualifizierte Ausbildung. Diese sind anschließend in der Lage sensible Waren, jegliche Art von Sendungen, zum Beispiel Post, nach rechtlichen Vorgaben zu kontrollieren. Dies geschieht in Form einer speziellen fachtheoretischen Kenntnisvermittlung, welche abschließend mit der Prüfung bei dem Luftfahrt-Bundesamt beendet wird.
Im Arbeitsalltag im Bereich des Flughafens und vor allem dem Arbeiten als Kontrollkraft für Fracht und Versandgut ist der Umgang mit Gefahrengut und dessen Erkennung sehr wichtig. In diesem Baustein wird vermittelt, wie beim Kontrollieren, Erkennen und der Umgang von Gefahrengut bei Sendungen und Waren vorgegangen wird. Das soll die Sicherheitsmitarbeiter:in auf die Besonderheiten in diesem Arbeitsumfeld vorbereiten.
Dieser Baustein beinhaltet alle rechtlich relevanten Inhalte, die zur Ausführung für eine/n Mitarbeiter:in im Sicherheitsdienst relevant sind. Der Fokus liegt vor allem auf den rechtlichen Bestandteilen und Teilgebieten, welche in der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigt werden und befähigt die oder den Teilnehmenden an der IHK diese abzulegen.
Dieser Baustein beinhaltet alle rechtlich relevanten Inhalte, die zur Ausführung für eine/n Mitarbeiter:in im Sicherheitsdienst relevant sind. Der Fokus liegt vor allem auf den rechtlichen Bestandteilen und Teilgebieten, welche in der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO benötigt werden und befähigt die oder den Teilnehmenden an der IHK diese abzulegen.
Die Corona – Pandemie hat die Thematik „Hygieneverordnung“ auf ein neues und sehr aktuelles Level gehoben. Dies ist nicht zu vernachlässigen, sodass in diesem Modul den Sicherheitsmitarbeitenden alle rechtlichen Inhalte und die formgerechte Umsetzung übermittelt werden. Dazu gehören auch die Organisation und das Hygienemanagement, das Umsetzen von Hygieneplänen und das kommunizieren hygienischer Vorschriften zum Fremd- und Eigenschutz.
Nach Abschluss dieses Bausteines befähigt es Sicherheitsmitarbeiter:innen am Flughafen für Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifgängen (11.2.3.5.). Es werden die rechtlichen Grundlagen vermittelt, sowie die fachspezifischen Kenntnisse für betreffende Zugangskontrollen und deren Systeme, die Kenntnis zum richtigen Verfahren bei Streifgängen und das Agieren und die angemessene Reaktion bei Gefahrensituationen oder bestimmten Vorkommnissen. Zudem soll die zwischenmenschliche Kompetenz, zum Beispiel mit Hinblick auf kulturelle Aspekte die am Flughafen öfter auftreten können, geschult werden
Das Gebiet der Flughafensicherheit erfordert umfassendes und besonderes Fachwissen. Dies ist der Grund, dass für diesen sensiblen Sicherheitsbereich eine spezielle Qualifikation Voraussetzung ist. Es wird unter anderem in den entsprechenden rechtlichen Bereichen geschult, Fertigkeiten zur Gefahrenerkennung, Kenntnisse zur Erkennung von Bedrohungen und das entsprechend passende Eingreifen vermittelt. Dies bezieht sich vor allem auf Passagier- und Reisegepäckskontrollen sowie das Sicherstellen von Personal- und Warenüberprüfung und ggf. von Fahrzeugen und einigen mehr. Das Modul wird mit einer Prüfung bei der zugehörigen Bundes- bzw. Landesbehörde abgeschlossen.
Vor allem bei Großveranstaltungen oder Events mit viel Personenverkehr können verbale und körperliche Auseinandersetzungen auftreten. Genau in diesen Situationen sollten Security – Mitarbeiter:innen für Kontrolle und Beruhigung sorgen. Dafür werden in diesem Baustein gelehrt, wie man die potenziellen Täter:innen erkennt, richtig reagiert und entsprechende Handlungsabläufe und Deeskalationsstrategien vorbereit. Dabei sind die Auseinandersetzung mit Konflikten und ihre Ursachen ein Teilbestand, als auch das Erfassen der Fremd- oder Eigenwahrnehmung und verbundene Verhaltensweisen.
Diese Qualifikation befähigt Mitarbeiter:innen im Sicherheitsbereich in ausgewählten und wichtigen Bereichen oder Sicherheitsdiensten zu arbeiten. Der Baustein beinhaltet die Schulung von allgemeinen waffenrechtlichen Definitionen und die Einführung in das rechtliche Teilgebiet. Die oder der Sicherheitsmitarbeitende bekommt ein Verständnis von der Munitionskunde und Geschossen.
In diesem Baustein wird den Teilnehmenden grundsätzliche Kenntnisse über erforderliche Maßnahmen in Notfallsituationen auf Basis von anerkannten Standards gelehrt. Dazu gehören neben den Inhalten der Ersthelferausbildung, zu denen unter anderem Sicherheits- und Schutzverhalten an Unfallstellen, die erste Versorgung für Verletzungen und das Anwenden von passenden Maßnahmen gehören, die Grundausbildung zum Brandschutzhelfer. Dort werden alle Grundlagen, sowohl rechtlich aus auch physische gelehrt. Dazu gehören natürlich auch die Abwehr von personenbezogenen Gefahren und die richtigen Handlungsketten.
Inhalte dieses Bausteines sind das Erlernen von Kompetenzen als Führungskraft. Dies ist vor allem für Einsteiger in die Führungsebene oder aufstrebende Positionen gedacht. Die Teilnehmenden sollen wesentliche Züge der Kommunikation und zentrale Führungsinstrumente erlernen, sodass das Know-how für eine führende Einsatzposition gewährleistet ist.
Beispiele
SIMA 34A GewO
Sicherheitsmitarbeiter:innen, welche diese Qualifikation aufweisen sind sehr gefragt. Sie können in mehreren Bereichen der Sicherheitsdienstleistung eingesetzt werden, was Sie als Mitarbeiter:innen für Unternehmungen attraktiv macht.
Für Quereinsteiger:innen in die Sicherheitsbranche ist die Qualifikation ideal, da ein umfassendes Wissen vermittelt wird und die Security – Mitarbeiter:innen nicht nur gut ausgebildet, sondern auch direkt einsatzbereit sind.
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird durch das Ablegen einer mündlichen und schriftlichen Prüfung bei der IHK abgeschlossen. Nach dem Bestehen erhält der oder die Teilnehmenden ein Zertifikat der IHK.
Als Sicherheitsmitarbeiter oder Sicherheitsmitarbeiterin, welche/ erfolgreich eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO abgelegt hat, kann in ohne Bedenken in mehreren Einsatzgebieten tätig sein.
Mitarbeiter:innen eines Sicherheitsdienstes mit durch diesen qualifizierten Abschluss problemlos auf Veranstaltungen mit Publikumsverkehr, für die Bewachung von Objekten, für Kontroll-, Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, Revierfahrten und für die allgemeine Gefahrenabwehr eingesetzt werden.
Die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt durch ein Eignungsgespräch bzw. Feststellung.
1. Baustein: Vorbereitungskurs Sicherheit – Grundkenntnisse zur Aufnahme einer Tätigkeit im Sicherheitsbereich nach § 34a GewO
Individuell passend werden fachliche und berufsspezifische Kenntnisse für Sicherheitsmitarbeiter:innen vermittelt. Im Fokus steht, dass fachtheoretisch bzw. fachpraktisch ein Überblick über das Arbeiten im Sicherheitsdienst und im Sicherheitsgewerbe gegeben wird. Dazu gehören zum Beispiel Bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht, Jedermannsrecht aber auch Datenschutz und Züge des Gewerberechtes uvm. . Des Weiteren werden der Umgang mit Menschen, psychologische Aspekte, Kommunikationstechniken und Deeskalationsmethoden thematisiert. Ebenfalls wird ein Ausblick über relevante und zukünftige Themen erarbeitet. Am Ende des Moduls wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO an der IHK abgelegt. Dieser Baustein eignet sich ebenfalls gut für den Einstieg als Quereinsteiger bzw. Fachfremder.
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (GSSK)
Bei diesem Berufsbild handelt es sich um eine Weiterqualifizierung. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (kurzum: GSSK) vor allem für Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter:innen, welche bereits berufliche Erfahrungen in der Dienstleistungsbranche „Sicherheit“ haben.
Um diese Weiterbildung antreten zu können, um in ausgewählten Sicherheitsdienstleistungsbereichen arbeiten zu dürfen, ist mindestens eine Unterrichtung nach § 34a GewO nötig, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich „Sicherheit“ oder 5 Jahre Berufserfahrung, wobei 3 Jahre davon in der Sicherheitsdienstleistung nachweislich absolviert wurden.
Mit dieser Qualifizierung erlangen Teilnehmende einen anerkannten Berufsabschluss.
Der Baustein endet mit einer Prüfung bei der IHK. Nach dem Bestehen erhält der oder die Teilnehmenden ein Zertifikat der IHK.
Die Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft gilt nach der Servicekraft für Schutz und Sicherheit bzw. Der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als nächst zu erreichende Qualifikation. Es handelt sich dabei um die moderne Variante des ehemaligen Werkschutzes bzw. der Werkschutzkraft, welche die GSSK sein einigen Jahren ersetzt.
Als GSSK sind Sie in Vielen Gebieten einsatzbereit. Sie können nicht nur die Tätigkeiten des Objekt- du Personenschutzes, Kontroll- und Prüfverfahren bei unterschiedlichen Anlässen (Großveranstaltungen), eingesetzt werden und diese ausführen. Sie sind zusätzlich in der Lage diese zu organisieren und auf besonders relevante Bereiche anzuwenden.
Dies gilt zum Beispiel für die Bewachung von Unternehmen und Konzernen, Objekten und Werten. Auch die Gefahrenabwehr besonderer Infrastrukturen kann ein Teil der Aufgaben sein, die eine Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft erfüllen können sollte.
Die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt durch ein Eignungsgespräch bzw. Feststellung.
1. Baustein: Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft
Dieser Baustein umfasst die Aufgaben des „Werkschutzes“. Er baut entweder auf dem 1. Baustein auf, sofern die oder der Teilnehmende nicht bereits Berufserfahrung als Security – Mitarbeiter:in hat. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die ein Arbeiten im Werkschutz ermöglichen. Das beinhaltet, dass eine Gefahrenabwehr im Unternehmen, Schäden vom Betrieb und seiner Mitarbeiter:innen fernzuhalten und dass das Sichern der Ordnung von der oder dem Sicherheitsmitarbeiter:in erwartet werden kann. Bestandteile sind unter anderem auch die Vermittlung von Kenntnissen im Ermittlungs- und Empfangsdienst sowie Deeskalations- und Konfliktmanagement. Dieses Modul endet mit dem Ablegen der Prüfung bei der IHK zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.
SIMA am Flughafen
Als Sicherheitsmitarbeirter:in am Flughafen muss man stets wachsam sein und auf den durchaus hohen Publikumsverkehr und damit Verbundes Aufkommen, sei es Gepäck, Waren und Kontrollen, achten.
Gerne gesehen wird es, wenn der oder die Security – Mitarbeiterin bereits eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO besitzt, was aber je nach Einsatzgebiet kein Muss ist.
Auf dem Flughafen treffen nicht nur viele Menschen zusammen, sondern auch viele Kulturen und Personen, welche sehr aufgeregt sind, da fliegen für die meisten ein Highlight darstellt. Dort gilt es als Sicherheitsmitarbeiter: in am Flughafen kommunikativ, beruhigen und deeskalativ zu handeln.
Arbeiten am Flughafen, vor allem als Mitarbeiter:in eines Sicherheitsdienstes, setzt eine ruhige und fachmethodische Kommunikation und Handlungsweise voraus.
So ist es für den zukünftige/n Mitarbeiter:in im Sicherheitsbereich notwendig fachspezifische Praktiken im Umgang mit Menschen zu besitzen. Darunter fallen auch interkulturelle Kompetenzen.
Zudem muss er Kenntnisse über Zugangskontrollen und Sicherheitsverfahren haben und über die Gültigkeit von Genehmigungen, Abläufen und Zulassungen informiert sein. Der bzw. die Sicherheitsmitarbeitende führt zudem Streifgänge durch, hilft und kontrolliert Personen und leistet Unterstützung bei der Gefahrenabwehr.
Die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt durch ein Eignungsgespräch bzw. Feststellung.
17. Baustein: Sicherheitsmitarbeiter auf Flughäfen
Nach Abschluss dieses Bausteines befähigt es Sicherheitsmitarbeiter:innen am Flughafen für Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifgängen (11.2.3.5.). Es werden die rechtlichen Grundlagen vermittelt, sowie die fachspezifischen Kenntnisse für betreffende Zugangskontrollen und deren Systeme, die Kenntnis zum richtigen Verfahren bei Streifgängen und das Agieren und die angemessene Reaktion bei Gefahrensituationen oder bestimmten Vorkommnissen. Zudem soll die zwischenmenschliche Kompetenz, zum Beispiel mit Hinblick auf kulturelle Aspekte die am Flughafen öfter auftreten können, geschult werden.
6. Baustein: Service- u. Kommunikationsverhalten im Sicherheitsbereich
Als Mitarbeiter:in eines Sicherheitsdienstes ist die richtige Kommunikation das A und O. Dieser Baustein legt den Fokus explizit darauf. Dies ist vor allem wichtig für Security – Jobs, denn das passende Auftreten im Dienstleistungssektor „Sicherheit“ ist bedeutend bei der Abwehr von Gefahren und dem Beruhigen und Erfassen von bedrohlichen Situationen.
Luftsicherheitskontrollkraft (LSKK)
Die Qualifikation zur Luftsicherheitskontrollkraft befähigt den oder die Sicherheitsmitarbeitenden flexibel in den sensiblen Bereichen eines Flughafens zu arbeiten.
Es werden ihm dafür das spezielle Wissen und besondere Kenntnisse, die benötigt sind, vermittelt. Es ist ein anspruchs- und verantwortungsvolles Arbeiten, sodass für die Qualifizierung eine Prüfung beim bzw. durch das Luftfahrt-Bundesamt beinhaltet.
Durch die besonderen Kenntnisse, die dem Sicherheitsmitarbeiter oder der Sicherheitsmitarbeiterin in der Qualifizierung übermittelt werden, ist es möglich, den bzw. die Mitarbeiter:in in den sensiblen und stark geschützten Bereichen des Flughafens einzusetzen. Dort ist die Aufgabe neben der Überwachung und Einhaltung von Rechtsvorschriften, die Kontrolle von Personal, mitgeführtem Gepäck, als auch Post und Fracht möglich.
Ebenfalls gehört das angemessene Kommunizieren und Reagieren auf besondere Sachverhalte zu den Aufgaben. Daneben ist die Luftsicherheitskontrollkraft so geschult, dass sie in der Lage ist zuverlässig Durchsuchungen durchzuführen, die Entdeckung von verbotenen Gegenständen und das Erkennen von aktuellen Bedrohungen.
Die Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung erfolgt durch ein Eignungsgespräch bzw. Feststellung.
Je nach Voraussetzung, wahlweise:
12. Baustein: Kontrollkraft für Fracht- und Versandgut
Damit Sicherheitsmitarbeiter:innen in dem Frachtbereich an Flughäfen eingesetzte werden können, benötigen diese eine spezielle qualifizierte Ausbildung. Diese sind anschließend in der Lage sensible Waren, jegliche Art von Sendungen, zum Beispiel Post, nach rechtlichen Vorgaben zu kontrollieren. Dies geschieht in Form einer speziellen fachtheoretischen Kenntnisvermittlung, welche abschließend mit der Prüfung bei dem Luftfahrt-Bundesamt beendet wir.
18. Baustein: Luftsicherheitskontrollkraft nach 11.2.3.1a / 11.2.3.1b
Das Gebiet der Flughafensicherheit erfordert umfassendes und besonderes Fachwissen. Dies ist der Grund, dass für diesen sensiblen Sicherheitsbereich eine spezielle Qualifikation Voraussetzung ist. Es wird unter anderem in den entsprechenden rechtlichen Bereichen geschult, Fertigkeiten zur Gefahrenerkennung, Kenntnisse zur Erkennung von Bedrohungen und das entsprechend passende Eingreifen vermittelt. Dies bezieht sich vor allem auf Passagier- und Reisegepäckskontrollen sowie das Sicherstellen von Personal- und Warenüberprüfung und ggf. von Fahrzeugen und einigen mehr. Das Modul wird mit einer Prüfung bei der zugehörigen Bundes- bzw. Landesbehörde abgeschlossen