FAQ
Allgemeine Fragen
Ist nicht Beides das Gleiche? Um ehrlich zu sein, nicht ganz!
Oft verwendet man diese Begriffe synonym, obwohl es einen kleinen Unterschied gibt.
Eine Weiterbildung kann unabhängig von der Arbeitssituation und dem Anstellungsverhältnis begonnen werden. Eine Fortbildung verfolgt hingegen, das erlernte Inhalte auf das bestehende Berufsfeld angewandt werden. Das bedeutet, dass die Person zumeist im Beruf ist.
Im Vergleich zu einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist der Bildungsgutschein (BGS) dafür vorgesehen, um berufliche Weiterbildungen zu fördern und damit die Chance für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses zu erhöhen.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hingegen ist für die verbesserte Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorgesehen. Dabei kann es sich z. B. um Coachings handeln, welche die Teilnehmenden bei der Aufnahme einer Tätigkeit unterstützen.
Das passende Angebot für die berufliche Weiterbildung und Fortbildung erhalten Sie nach einem Beratungs- und Informationsgespräch bei uns. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und werden bzgl. Ihrer Situation und der Möglichkeiten der beruflichen Bildung beraten. Alle notwendigen Details werden erläutert und mögliche Fragen geklärt.
Wichtig ist, die Ruhe zu bewahren und trotz vorläufiger Ablehnung freundlich seiner bzw. seinem Mitarbeiter:in der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Verwaltung, der Optionskommune oder dem Rententräger entgegenzutreten.
Es ist relevant in Erfahrung zu bringen, weshalb das Angebot abgelehnt wurde. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, z. B. dass der oder die Mitarbeiter:in das Angebot als nicht passend empfindet oder gerne möchte, dass Sie noch andere Angebote (zum Vergleich) einholen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir stellen Ihnen gern ein neues Angebot aus und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
Folgende Kosten werden vom Gesetzgeber anerkannt:
• Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung (§84 SGB III),
• Kosten, die für die Kinderbetreuung entstehen (§83 SGB III),
• Unterkunft und Verpflegung (§ 86 SGB III),
• entstehende Fahrtkosten (§ 63 SGB III).
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter erstatten je gefahrenen Kilometer 0,20 €.
Diese Höhe ergibt sich durch die Kosten, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, sprich des Fahrtentickets, entstehen. Der Höchstbetrag liegt bei 130,00 €. Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel werden die tatsächlich anfallenden Kosten einer Fahrt in der 2. Klasse erstattet. Ist eine Fahrt mit dem PKW (im Vergleich zu den öffentlichen Verkehrsmitteln) wesentlich teurer, wird so viel erstattet, wie der Fahrschein für die Bahn, den Bus oder Ähnliches.
Neben dem Antrag, der oftmals ein Formular Ihrer Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters sein kann, ist es wichtig, dass Sie alle Belege der Fahrt aufbewahren und anschließend als Nachweis einreichen.
Fahrtkosten werden sowohl für die Öffentlichen, als auch sonstige Verkehrsmittel, z. B. einen PKW oder aber auch das Fahrrad, erstattet. Bestenfalls haben Sie sich bereits bei einem Gespräch informiert und entweder ein Formular ausgehändigt bekommen oder Sie wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie einen sogenannten formlosen Antrag abgeben müssen.
In beiden Fällen brauchen Sie zunächst folgende Informationen:
• Ihre Anschrift
• Die Anschrift der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder der Optionskommune
• Die Anschrift des Durchführungsortes – dort wo sie hin müssen
• Name des Antrags: Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten
• Durchführungszeitraum der Qualifikation bzw. der Maßnahme
• Name der Maßnahme – dieser ist zumeist im Angebot enthalten
• Die Maßnahmennummer
• Was sie zur Beförderung nutzen: öffentliche Verkehrsmittel, PKW, usw.
• Ob es sich dabei um eine Pendelfahrt handelt – ja oder nein?
• Ob Sie von anderen Beteiligten (keine Privatpersonen) Geld erhalten – ja oder nein bzw. wie hoch dieser Betrag ist
• Unterschrift mit Ort und Datum
• Später: Belege der Hin- und Rückfahrt
Ja! Wir bieten auch Fortbildungen und Weiterbildungen online an. Dies ist allerdings ganz abhängig vom Inhalt und dem Qualifikationsziel, welches Sie erreichen möchten.
Dies ist natürlich möglich. Erkundigen Sie sich gern und melden Sie sich bei uns für ein Kennlerngespräch. Sie bekommen nach dem Beratungsgespräch ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Sicherheit
Als ein/e Mitarbeiter:in im Bereich Security ist die Arbeit vielschichtig und spannend. Je nach Einsatzgebiet, sind die Personen dazu angehalten für Schutz, Sicherheit und reibungslose Abläufe zu sorgen und diese zu gewährleisten.
Mögliche Einsatzgebiete können unter anderem sein:
• Werk- und Objektschutz
• Veranstaltungsschutz
• Streifendienst
• Intervention/ Revierdienst
• Sicherheitstätigkeiten im Handel
• Bewachung von Liegenschaften
• Schutz von Flüchtlingsunterkünften
• Sicherheitsmitarbeiter:in am Flughafen
Neben einem eintragsfreiem Führungszeugnis und angemessenen Sprachkenntnissen benötigen Sie Motivation und Lust, als Sicherheitsmitarbeiter:in zu arbeiten. Es ist nicht immer einfach und natürlich gibt es auch Phasen in denen Sie wachsam sein müssen, obwohl es den Anschein macht, dass nichts passieren kann. Wenn Sie dem Stand halten können, kontaktieren Sie uns gerne bezüglich unserer Stellenangebote! Auch als Quereinsteiger:in sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Der Jobtitel „Sicherheitsmitarbeiter:in“ ist relativ allgemein gehalten. Es ist möglich bereits nach dem Unterrichtungsverfahren gem. §34a GewO im Bereich Security zu arbeiten. Die meist darauffolgende Qualifizierung mit Prüfungsabschluss ist die Sachkundeprüfung nach § 34 GewO. Sie haben weder das eine noch das andere? Kein Problem! Ob Quereinsteiger:in bzw. Aufqualifizierung- wir bilden Sie für den Einstieg ins Sicherheitsgewerbe aus!
Als Berufsabschluss wird z. B. die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“, die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“, sowie die „Geprüfte Kraft für Schutz und Sicherheit“ anerkannt. Für diese Abschlüsse braucht man eine mehrere Monate dauernde Ausbildung bzw. ausreichend Berufserfahrung und Qualifizierung.
Als Sicherheitsmitarbeiter:in sind die Arbeitszeiten flexibel, als auch umfassend. Zumeist besteht die Möglichkeit sowohl tags-, als auch nachtsüber zu arbeiten und das 7 Tage die Woche. Das Arbeitsvolumen ist abhängig von der Anstellungsart (Vollzeit/ Teilzeit). Je nach Auftragslage und Einsatzgebiet unterscheiden sich die Schichteinteilungen.
Dies ist abhängig von dem Einsatzgebiet, der Qualifikation, dem Arbeitgeber und dem Arbeitszeitaufwand.
Unter folgendem Link können Sie sich einen Überblick über ausgewählte Entgelte und Tarife verschaffen: https://www.bdsw.de/images/tarifuebersichten/2021/Uebersicht_Entgelt_2021_0101.pdf
Da wir an unterschiedlichen Standorten in unterschiedlichen Bereichen Kunden und Bedarfe haben, ist dies prinzipiell möglich.
Erkundigen Sie sich gerne unter unseren Stellenangeboten, ob die passende Region und die richtigen Security Jobs für Sie dabei sind.
Prinzipiell nicht. Dennoch ist es wie in vielen anderen Berufsfeldern von Vorteil, wenn Sie einen Führschein Klasse B besitzen. Dieser befähigt Sie zudem, in speziellen Einsatzgebieten zu arbeiten.
Also neben dem Kennlern- und Bewerbungsgespräch wird gegebenenfalls eine Eignungsfestellung für eine Anstellung im Security-bzw. Sicherheitsbereich mit Ihnen durchgeführt.
Das kommt ganz darauf an, was die angestrebte Qualifikation ist. Das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO kann in einer Woche vollzogen werden. Die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO könnte in einem Monat absolviert werden und wird mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung an der IHK abgeschlossen. Mit diesen Qualifizierungen haben Sie prinzipiell gute Chancen für einen Sicherheitsdienst zu arbeiten.
Glasfaser
Die Aufgaben beim aktiven Breitband-Glasfaser Ausbau sind facettenreich und spannend. Das bedeutet, dass man als Techniker:in bzw. Monteur im LWL-Bereich ein Know-how vermittelt bekommt, dass vom Verlegen von Glasfaseranschlüssen (FTTX bzw. HÜP) bis hin zum Einführen von Glasfaserkalben in Leerrohre und die anschließende Messung des Signals geht. Man ist direkt am Geschehen beteiligt.
Als Bauplaner:in liegt der Aufgabenfokus auf der Planung der passiven Netzwerkpunkte, den verschiedenen Komponenten des Glasfasernetzes und der Glasfaseranschlüsse, von der Straße bis zum Haus. Zudem kommuniziert ein/e Planer:in auch zwischen den verschiedenen Parteien zur Realisierung des Projektes.
Der oder auch die Bauüberwacher:in ist vor allem für die technische Überwachung und deren Dokumentation zuständig. Dabei sind unter anderem Baubegleitungen für Netzwerkbetreiber und kommunale Träger, als auch die Überprüfung von verlegten Glasfaserkabeln potenzielle Aufgabenbereiche.
Als Erstes: Interesse an modernen technischen Zusammenhängen!
Von Vorteil ist es zudem, wenn Sie ein Verständnis für die Thematik mitbringen und motorisches bzw. handwerkliches Geschick.
Notwendig ist: Um im Bereich des Glasfaserausbaus tätig zu sein, ist es wichtig, dass Sie keine Rot-Grün-Schwäche haben. Da es sich bei Glasfaserkabeln bzw. Lichtwellenleitern um Bestandteile von optischen Netzen handelt, ist dies beim Verlegen, Messen und Planen relevant.
Es wäre für Sie von Vorteil, wenn Sie ein Verständnis oder auch handwerkliche Vorkenntnisse mitbringen würden. Dies ist allerdings kein Muss!
Wichtig ist, dass Sie motiviert sind, sich in neue Technologien und deren Umsetzung einzuarbeiten.
Natürlich kommt dies auf Ihren Aufgabenbereich an, aber die Antwort ist prinzipiell: Ja!
Durch die verschiedenen Projektphasen werden Sie sowohl in Innenbereichen, aber auch vermehrt draußen aktiv sein.
Das kommt ganz darauf an, in welchem Bereich des Glasfaserausbaus Sie tätig sind oder tätig sein wollen. Die Qualifizierung zum Glasfasermonteur oder zur Monteurin umfasst bei uns ca. 250 Unterrichtseinheiten. Jene zum Bauüberwachenden und zum/zur Planer:in für Glasfaserausbau beträgt jeweils ca. zwischen 300-400 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.